Das Recht über die Fortsetzung oder nicht Fortsetzung einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden, ist mittlerweile in vielen westeuropäischen Ländern im Gesundheitssystem und in Frankreich sogar in der Verfassung verankert. In Österreich ist die Fristenlösung seit ca. 50 Jahren unverändert im Strafgesetzbuch geregelt und somit illegal, wenn auch straffrei. Dies führt zur Stigmatisierung der betroffenen Personen als auch der durchführenden Ärzt*innen.
Es braucht endlich die Legalisierung und den österreichweiten Zugang des Schwangerschaftsabbruches und die Aufnahme in das Gesundheitssystems. Dadurch kann gewährleistet werden, dass betroffene Personen ohne Zwang jede für sie passende Entscheidung treffen können.
Die ÖGF sieht in erster Linie die Verantwortung zur Umsetzung bei den Politiker*innen, das würdelose Gesetz zur Fristenlösung endlich zu beseitigen und damit die Menschenrechte einzuhalten.
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