Prozess in Innsbruck – Betrunken auf Terrasse von McDonald‘s gerast



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Nach einem Fest am Krampustag sorgten zwei betrunkene Tiroler mit einem Firmen-Pkw für haarsträubende Szenen. Durch viel Glück blieben gröbere Folgen aus, eine davon war nun aber der Prozess.

Nach dem Fest in Brixlegg hatten die beiden jungen Erwachsenen am 5. Dezember letzten Jahres die unrühmliche Idee, sich betrunken in einen Firmen-Pkw zu setzen und mit diesem in Richtung Zillertal zu fahren.Weit kamen die beiden Männer damit nicht: Gegen 1.20 Uhr kam der Pkw von der Straße ab, touchierte zuerst ein Werbeschild und kam dann schließlich auf der McDonald´s-Terrasse in Schlitters zum Stillstand.Erstangeklagter: Fahrt war „nicht die beste Idee“Der Fahrer, der sich als Erstangeklagter vor Richterin Theresa Posch verantworten musste, räumte reumütig ein, dass das alles „nicht die beste Idee gewesen ist“. Damals habe er aber „zu wenig nachgedacht“ und besagter Pkw sei schlicht „verfügbar gewesen“. Was die Idee dabei noch schlechter machte: Der Erstangeklagte hatte gar keinen Führerschein und 1,2 Promille Alkohol im Blut.Beitragstäter hat sein Leben mittlerweile „umgekrempelt“Der Zweitangeklagte kam schließlich ohne Verurteilung davon. „Ich habe den Fehler gemacht, ihm die Fahrt mit dem Pkw zu erlauben und ihn auch nicht davon abzuhalten“, sagte er. Der ebenfalls betrunkene „Beitragstäter“ führte schließlich aus, dass er seit dem Vorfall sein „Leben stark umgekrempelt“ habe.Diversion und GeldstrafeDer Mann darf sich nunmehr jedenfalls – im Rahmen der Diversion – auf eine Probezeit von zwei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen. Sein damaliger Kumpel muss hingegen 1800 Euro Geldstrafe berappen sowie den Pkw-Schaden von 5600 Euro tilgen.Glück im UnglückDie beiden Männer hatten jedenfalls bei ihrer leichtsinnigen Fahrt auch Glück im Unglück. Auf der Terrasse des Restaurants saß – wohl kälte- und vor allem uhrzeitbedingt – niemand. Dieses Glück betonte auch Posch in ihrer Urteilsbegründung und wies darauf hin, dass man „zwar einmal Scheiße bauen“ kann, sie aber die beiden kein zweites Mal vor Gericht sehen wolle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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