So behauptete der Mann in zwei Schadenersatzprozessen mit Klagsforderungen von jeweils rund 60.000 Euro, dass die beiden klagenden Parteien gar nicht von seinem Arbeitgeber behandelt worden seien, sondern von einem in der Zwischenzeit verstorbenen Zahnarzt, der ebenfalls in der Praxis tätig war. Doch zwei ehemalige Assistentinnen sowie die beiden Kläger beharrten am Freitag im Prozess am Landesgericht Feldkirch darauf, dass diese Version eine dreiste Lüge sei. Was auch durch von der Polizei sichergestellte Chatverläufe, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Kurpfuscher tatsächlich als Zahnarzt in der Praxis tätig war, bestätigt wurde.