Köln (NRW) – Der Tod eines nahen Angehörigen ist schwer. Vor allem dann, wenn sich die Hinterbliebenen in verschiedenen Fragen nicht einig sind. Beispielsweise, was den Nachlass angeht oder die Art und Weise, wie der Verstorbene beerdigt werden soll.
Ein solcher Streit ist jetzt vor dem Landgericht Köln gelandet!
Schwester forderte Zwangsvollstreckung
Zwei Geschwister aus dem Raum Köln (NRW) streiten seit rund zwei Jahren darüber, wie ihre Mutter beerdigt werden soll. Die Frau verstarb schon im Jahr 2022. Wie das Landgericht mitteilte, gab die Tochter damals den Auftrag, dass ihre Mutter eingeäschert und im Anschluss beerdigt werden soll. Damit war der Sohn offenbar nicht einverstanden. Er entwendete die Kapsel mit der Asche aus dem Bestattungsinstitut.
Die Frau erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Diese sollte den Bruder dazu zwingen zu verraten, wo sich die Kapsel befindet und erreichen, dass er sie einem Gerichtsvollzieher herausgibt. Außerdem strebte die Tochter an, dass eine Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück eingetragen wird, das beiden zur Hälfte gehört. Im Anschluss wollte sie es zwangsversteigern lassen.
Dagegen wehrte sich der Sohn, er zog vor Gericht. Er gab an, dass er seine Mutter bereits in einem Friedwald verstreut hatte. In einem Schreiben teilte er zudem die GPS-Daten des Ortes mit.
Das Amtsgericht urteilte: Die Zwangsvollstreckung des Grundstückes ist unzulässig, da der Sohn bereits den Ort verraten hat, an dem sich die Asche befindet. Die Tochter zweifelte die Beerdigung im Friedwald an. „Anhaltspunkte dafür, dass eine Bestattung wie behauptet nicht stattgefunden habe oder die mitgeteilten GPS-Daten nicht stimmen könnten, hatte die Beklagte nicht ausgeführt“, erklärte eine Gerichtssprecherin. Vielmehr würden die Angaben des Sohnes in Übereinstimmung mit den Inhalten eingereichter E-Mails des Bestatters stehen.
Berufung abgelehnt
Da der Bruder die Asche der Mutter bereits hat verstreuen lassen, sei es ihm nicht mehr möglich die Asche herauszugeben, hieß es in dem Urteil. Die Schwester legte Berufung ein, zog vor das Kölner Landgericht. Die Richter bestätigten Ende August das Urteil des Amtsgerichtes, machten es aber erst jetzt öffentlich.