Erleichterungen für Hochwasseropfer und Aufräumarbeiten: Handwerkerbonus auch für Entsorgungsleistungen


Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) konnte in enger Zusammenarbeit mit den Behörden wichtige Maßnahmen zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Haushalte und Unternehmen erreichen. Ein bedeutender Erfolg ist die Ausweitung des Handwerkerbonus auf die Dienstleistungen von Abfallsammlern, Abfallbehandlern, Abwasserbehandlern, Entrümplern sowie Kanalräumern und Unternehmen zur Wartung von Abscheide- und Kläranlagen.

„Diese Erweiterung des Handwerkerbonus entlastet private Haushalte, die von den Überschwemmungen schwer getroffen wurden. Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft dafür ein, die Aufräumarbeiten zu unterstützen,“ betont Harald Höpperger, Obmann des Fachverbands. Der Bonus kann ab sofort beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass nur Arbeitskosten förderfähig sind, der Rechnungssteller und der Antragsteller übereinstimmen und das Unternehmen korrekt auf dem Handwerkerbonus-Portal hinterlegt ist. Außerdem müssen das Leistungsdatum und der -ort angegeben werden.

Forderung nach temporärer Ausweitung der Zwischenlagerungskapazitäten

Die Abfallbehandlung in den Krisengebieten bleibt eine zentrale Herausforderung. Laut aktuellen Schätzungen gehen die Verantwortlichen von mehr als 100.000 Tonnen zusätzlichem Sperrmüll allein in Niederösterreich aus. „Die durch das Hochwasser entstandenen Abfallmengen übersteigen unsere derzeitigen Lager- und Behandlungskapazitäten, die durch das Unwetter ebenfalls beeinträchtigt wurden. Aufgrund der enormen Lagermengen stoßen unsere Betriebe an ihre Grenzen“, informiert Harald Höpperger. Der Fachverband fordert daher von den zuständigen Behörden eine temporäre Ausweitung der Genehmigungen für die Zwischenlagerung.

Es ist jedoch zu beachten, dass Arbeitsleistungen, die durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente gefördert werden, beim Handwerkerbonus nicht gefördert werden können. Gleiches gilt für Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Bei Fragen darüber hinaus steht die Hotline des Handwerkerbonus zur Verfügung.

Unabhängig davon sind Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten durch den Handwerkerbonus förderbar.

Ausnahmen bei Lenk- und Ruhezeiten als zusätzliche Entlastung

Weitere Erleichterungen konnten durch die Ausnahmeregelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten erzielt werden. Diese gelten für Fahrzeuge, die zur Bewältigung der Aufräumarbeiten nach den Unwettern in Niederösterreich und der Steiermark eingesetzt werden. In Niederösterreich umfasst die Regelung das gesamte Landesgebiet, während sie in der Steiermark auf die Bezirke Hartberg, Fürstenfeld, Weiz, Graz-Umgebung und Bruck-Mürzzuschlag beschränkt ist. Die Ausnahmen gelten vom 13.09. bis 12.10.2024.

Der Fachverband hat zudem einen Aufruf an Mitgliedsbetriebe gestartet, sich mit freien Kapazitäten wie Containern, Saug- oder Kehrwägen zu melden, um in den betroffenen Bundesländern Unterstützung zu leisten.

WKO-Fachverband bleibt im engen Austausch mit den Behörden

„Wir arbeiten intensiv an Lösungen, um unsere Mitgliedsunternehmen und betroffene Haushalte zu entlasten,“ erklärt Fachverbandsobmann Harald Höpperger weiter. „Unser Dank gilt insbesondere den engagierten Unternehmen und ihren Mitarbeiter:innen, die unter schwierigen Bedingungen Herausragendes leisten. Es ist erfreulich, dass wir so rasch erste Hilfsmaßnahmen umsetzen konnten. Der Dialog mit den Behörden und dem Bundesministerium läuft weiter auf Hochtouren, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen.“ (PWK351/ES)

Unwetter September 2024 – WKO

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