129 Paragrafen hat die Nationalratswahlordnung, ausgedruckt ist sie 66 Seiten lang. Doch was zu passieren hat, wenn ein Hochwasser das Land im Griff hat, ist nicht genau geregelt. Einzelne Gemeinden können die Wahlhandlung zwar auf den Montag nach der Wahl verlängern; darüber, wie die Vorgangsweise bei einer größeren Krise wäre, schweigt das Wahlrecht aber. Dass das für Probleme sorgen kann, zeigt der Fall der niederösterreichischen Gemeinde Sieghartskirchen. Diese wurde von der Hochwasserkatastrophe in der vergangenen Woche schwer getroffen – und mit ihr auch die schon ausgefüllten Stimmzettel für die Nationalratswahl, die im Rathaus gelagert waren.