Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Es wenden sich Anrufende ans Gesundheitstelefon 1450, die ihre Medikamente falsch eingenommen haben (z. B. falsche Dosis oder Zeitpunkt). „Hier klären wir genau ab, wie die Einnahme erfolgt ist und können dadurch einschätzen, ob eine Untersuchung durch einen Visitenarzt bzw. eine Visitenärztin oder im Krankenhaus indiziert ist“, sagt Winter. Die Frage der weiteren Versorgung stellt sich auch bei verschluckten Kleinteilen, berichtet Winter. „Es macht einen Unterschied, ob beispielsweise ein Piercing verschluckt wurde, oder Batterie und Magnete (Hörgerät). Bei einem Piercing kann in der Regel abgewartet werden, bis das Kleinteil auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden wird. Bei einem Hörgerät ist aber auf jeden Fall eine nähere Abklärung im Krankenhaus indiziert.“